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UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Brooklyn Finest Boxing Club, Inhaber Andreas Büdeker.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Brooklyn Finest Boxing Club mit seinen Mitgliedern sowie den Personen, die eine Mitgliedschaft beantragen oder ein Probetraining vereinbaren, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Brooklyn Finest Boxing Club abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Brooklyn Finest (Boxclub) berechtigt sind.

1.2. Antrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Brooklyn Finest Boxing Club zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Brooklyn Finest. Brooklyn Finest kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform ablehnen. Lehnt Brooklyn Finest das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

Mit Antragstellung versichert das Mitglied, dass es gesundheitlich für die Trainingsteilnahme geeignet ist. Dem Mitglied wird empfohlen, vor Antragstellung aber auch regelmäßig während der laufenden Mitgliedschaft den Hausarzt zu konsultieren und sich bestätigen zu lassen, dass das Mitglied für das Boxtraining geeignet ist.

1.3 Mitgliedsnummer / Trainingskalender

Der Antragsteller erhält nach Antragstellung eine vorläufige Mitgliedsnummer sowie Zugangsdaten zum Trainingskalender an die von ihm angegebene E-Mail zur Vereinbarung eines Probetrainings. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages (gemäß Ziffer 1.2.) jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios. Erst bei wirksamem Vertragsabschluss ist das Mitglied berechtigt, die Zugangsdaten endgültig in vollem Umfang zu nutzen.

 

1.4 Minderjährige

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Stimmen die Erziehungsberechtigten dem Vertrag zu, haften diese für die monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags mit.

 

2. NUTZUNG DES CLUBS

2.1 Kursteilnahme nur mit Anmeldung im Trainingskalender

Durch die Registrierung in der Mysports-App, nach Vertragsabschluss (Ziffer 1.3) erhält das Mitglied Zugang zum Trainingskalender/ App und ist berechtigt und muss sich für Kurse verbindlich anmelden. Ist der Kurs schon voll, kann sich das Mitglied in die Warteliste eintragen und nachrücken.

Das Mitglied ist verpflichtet, den aktuellen Status zu verfolgen und sich für den Kurs in der My-Spots-App einzutragen. Das Mitglied ist ebenfalls verpflichtet, sich so früh wie möglich vom Kurs wieder abzumelden, sofern es nicht mehr teilnehmen möchte, damit andere Mitglieder den Platz einnehmen können. Bei Nichtabsage des Kurses wird eine Gebühr von 5,00€ erhoben und wird über das Lastschriftverfahren eingezogen. Kindertraining ist von der Gebühr ausgenommen. Vor Kursbeginn wird das Mitglied dem Trainer mitteilen, sofern in irgendeiner Weise körperliche / gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Mitglied bestehen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung dieser AGB, der Hausordnung und den Anweisungen des Personals.

 

2.2 Freies Training ohne Kursteilnahme

Mitglieder können den Boxclub während der Öffnungszeiten zum freien Training auf eigene Gefahr und unter Beachtung dieser AGB sowie der Hausordnung nutzen. Allerdings haben laufende Kurse an allen Geräten und Einrichtungen des Boxclubs stets Vorrang. Das freie Training darf den Ablauf eines Kurses nicht stören. Das Mitglied hat auch beim freien Training den Anweisungen des Personals Folge zu leisten (Ziffer 2.4).

2.3 Hausordnung

Brooklyn Finest ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Boxclub aufzustellen. Jedes Mitglied als auch die voraussichtlichen Mitglieder bei Absolvierung des Probetrainings unterliegen dieser Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Boxclubs und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.4 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Boxclubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird der Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Umgang mit den Zugangsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Zugangsdaten zum Trainingskalender zu sorgen.

3.2 Verbot der Weitergabe der Zugangsdaten

Die Mitgliedschaft im Brooklyn Finest ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Zugangsdaten zum Trainingskalender ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 150,00 €. Brooklyn Finest bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Brooklyn Finest unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Brooklyn Finest dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

3.4 Nutzung der Spinde/Wertsachenfächer

Die von Brooklyn Finest zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde/Wertsachenfächer dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Brooklyn Finest ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde/Wertsachenfächer zu öffnen.

Zur Vermeidung von Diebstählen können Wertsachen kostenlos in den dafür vorgesehenen Spinden / Wertfächern deponiert werden. Es wird empfohlen, Bargeld nur in geringen Beträgen mit sich zu führen, ebenso keine außergewöhnlichen Wertsachen wie Uhren, Schmuck u.ä. Für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

3.5 Nutzung der Mitgliederparkplätze

Von Brooklyn Finest zur Verfügung gestellte Mitgliederparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Brooklyn Finest behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

 

3.6 Benachrichtigung per E-Mail/SMS

Kursteilnehmer willigen ein entsprechend Paragraph 7UWG per SMS oder Email über Training oder Clubinterna durch Mitarbeiter des Brooklyn Finest informiert werden zu dürfen und mit Videoaufzeichnungen einverstanden sind die auch öffentlich gepostet werden. Die Verarbeitung geschieht entsprechend Artikel 6 Absatz 1b der DSGVO.

 

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / MITGLIEDSCHAFTEN / ZAHLUNGSVERZUG

4.1 Fälligkeit der Beiträge / Mitgliedschaften

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Beiträge werden im Wege des Lastschriftverfahrens vom im Antrag angegebenen Konto eingezogen.

Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Trainiert das Mitglied in einem Monat öfter als in der vereinbarten Mitgliedschaft enthalten, werden die zusätzlichen Kursgebühren am Monatsersten des nächsten Monats fällig, auch wenn der Einzug gegebenenfalls erst im übernächsten Monat erfolgt. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel am ersten Banktag des Monats.

Im Falle einer ermäßigten Mitgliedschaft „Students & More“ für Schüler und Studenten gilt grundsätzlich die „Mitgliedschaft Member“ gemäß den Antragsunterlagen als vereinbart. Solange die entsprechenden Voraussetzungen für eine Beitragsreduzierung vom Mitglied rechtzeitig im Vorfeld ( alle drei Monate  nach Vertragsbeginn )nachgewiesen werden (z.B. durch Vorlage eines gültigen Schüler-/Studentenausweises) wird der Beitrag entsprechend den Antragsunterlagen reduziert. Ab Wegfall der Voraussetzungen wird der Beitrag für die „Mitgliedschaft Member“ berechnet. Der Wegfall der Voraussetzungen ist immer dann anzunehmen, wenn eine Befristung in den Nachweisen abgelaufen ist, ohne dass das Mitglied rechtzeitig einen neuen, gültigen Nachweis vorgelegt hat. Im Falle des verspäteten Nachreichens von Nachweisen sind keine rückwirkenden Reduzierungen bzw. Erstattungen von Beiträgen möglich.

Im Falle einer Mitgliedschaft „Flex“ ist der Beitrag unmittelbar nach Beantragung fällig. Die jeweilige 10er-Berechtigung ist nach E-Mail-Bestätigung durch den Brooklyn Finest für längstens 3 Monate gültig, nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf und sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Da mit einer Eintragung im Trainingskalender der Platz für andere Mitglieder belegt ist, gilt für alle Mitgliedschaften das Folgende: maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist die Eintragung im Trainingskalender zum Trainingsbeginn, nicht das Erscheinen zum Training.

Sollte ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sein,

wird Finion Capital die Forderungen an Member Cash/ Inkasso abgeben.

4.2 Preisanpassungsrecht

4.2.1 Brooklyn Finest ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen,

wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Brooklyn Finest wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2

Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3 Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt ist.

4.4 Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.5 Zahlungsverzug / außerordentliche Kündigung

Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens 2 Monatsbeiträgen oder einem Betrag in dieser Höhe hat Brooklyn Finest das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist wird der Restbetrag der Mitgliedsbeiträge bis zum vereinbarten Gesamtbetrag der Vertragsdauer zuzüglich angefallener Mahn- und Bearbeitungsgebühren sofort zur Zahlung fällig.

4.6 Verzugskosten

Brooklyn Finest behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1 Erstlaufzeit / Verlängerung / Kündigung

Der Vertrag hat zunächst, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von drei Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Brooklyn Finest spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um die vertraglich gewählte Laufzeit.

 Kündigung, oder Vertragspausen des Mitglieds sind ausschließlich selbständig im Selfservice der eigenen Mysports-App zu beantragen. 

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien hiervon unberührt.

5.2 Ruhen der Mitgliedschaft

Das Mitglied hat die Möglichkeit, eine Ruhezeit zu beantragen, monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten

. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von Brooklyn Finest trotzdem in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft, nach dem regulären Austrittsdatum entsprechend mit dem Beitrag um den stillgelegten Zeitraum. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Brooklyn Finest zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

6. HAFTUNG VON Brooklyn Finest

Der Boxsport ist ein Kontaktsport, bei dem Schäden und Verletzungen trotz Vorsicht aller Beteiligten, insbesondere der Trainer, nicht auszuschließen sind. Jedes Mitglied nimmt freiwillig, in eigener Verantwortung bzw. auf eigene Gefahr an Partner- und / oder Gruppenübungen teil. Es stellt daher Brooklyn Finest von jeglicher Haftung für sportartentypische Schäden und Verletzungen frei.

Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Training benutzten Geräte bewusst. Das Mitglied trägt die eigene Verantwortung für die Ausführungen von Übungen innerhalb eines Kurses oder des freien Trainings. Bei jedem Angebot können eine falsche Selbsteinschätzung sowie die nicht Berücksichtigung der Korrekturen und Hinweise durch die Trainer zu körperlichen Schäden führen. Die Teilnahme an den Angeboten (Kurse und freies Training) kann körperlich sehr anstrengend sein, so dass gesundheitliche Gefahren im Rahmen des Trainings von Brooklyn Finest nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Brooklyn Finest weist darauf hin, dass jedes Mitglied vor der Teilnahme an den Angeboten eine durch einen Arzt attestierte Sporttauglichkeit vorzunehmen hat. Dieses Attest hat das Mitglied auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen.

Eine Haftung von Brooklyn Finest für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) – in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden -, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen / Hilfspersonen von Brooklyn Finest.

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Brooklyn Finest auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. VERHALTEN IM BOXCLUB

7.1 Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Boxclub zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in den Boxclub mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Boxclub anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Brooklyn Finest berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Während des Aufenthaltes im Studio, hat sich jedes Mitglied so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt und mehr als den Umständen entsprechend unvermeidlich belästigt und behindert wird. Außerdem müssen die Trainings-, Aufenthalts- und Duschräume pfleglich behandelt und sauber gehalten werden. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die monatlichen Mitgliedsbeiträge weiter entrichtet werden müssen. Alle Mitglieder sind verpflichtet sich umweltbewusst und nebenkostenschonend zu verhalten

7.3 Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in den Boxclub mitzubringen.

8. DATENSCHUTZ

Brooklyn Finest erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (gegebenenfalls einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Im Rahmen des Trainingskalenders erfasst Brooklyn Finest Datum, Uhrzeit der Trainingsteilnahme des Mitglieds und speichert diese Daten für Abrechnungszwecke sowie für eigene Auswertungen zur Optimierung des Trainingsangebotes.

Brooklyn Finest überwacht seinen Boxclub teilweise nach entsprechender Kenntlichmachung mit Videokameras und speichert fallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange diese im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen dieser AGB

Brooklyn Finest ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Brooklyn Finest wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

9.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Brooklyn Finest aufrechnen.

9.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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